Abweichung vom Ratsbeschluss zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Geesthacht

Ratsherr Egon Bargisen

Die Firma Züblin plant in Geesthacht weitere 240 Wohnungen am Westhafen. Sechszig dieser Wohnungen – also 25 Prozent – sollen als geförderter sozialer Wohnraum mit allen damit verbundenen Auflagen errichtet werden. Doch diese Vorgaben möchte der Investor offenbar umgehen, wie Egon Bargisen, Ratsherr DieLinke in Gersthacht, vermutet.

Dies belege ein entsprechender Antrag an die Stadtverwaltung, der vom Beschluss der Ratsversammlung abweicht. Ginge es nach den Vorstellungen des Bauunternehmens und späteren Vermieters, so sollen die geförderten sozialen  Wohnungen in einem Gebäude an der verkehrsreichen Hauptstraße untergebracht werden, während die freien Wohnungen der exklusiveren Uferlage an der Elbe vorbehalten bleiben.

Außerdem wurde beantragt, dass die künftigen Wohnungen ausschließlich vom Vermieter zu belegen seien. Die Stadt solle kein Belegungsrecht haben, da sich allein der Vermieter um die Einkommensgrenzen kümmern werde.

„Wenn ein privater Vermieter die Belegung der Sozialwohnungen bestimmt, dann haben viele Mietinteressenten von vornherein keine Chance, dort eine Wohnung zu bekommen,“ befürchtet Bargisen. Das sei beabsichtigt, denn sozialschwache Mieter seien in dieser Top-Wohnanlage scheinbar nicht besonders erwünscht. „In der letzten Ratsversammlung wurde zwar gesagt, es ändere sich nichts am bestehenden Ratsbeschluss, aber dann frage ich mich, warum denn überhaupt ein Antrag von Züblin gestellt wurde“, so Bargisen.