Am vergangenen Freitag veranstaltete DIE LINKE in Schwarzenbek einen Informations- und Diskussionsabend zum Thema „Nitratbelastung im Grundwasser“. Als Gast war der umweltpolitische Sprecher der Linksfraktion der Hamburger Bürgerschaft, Stephan Jersch eingeladen.
Viele Trinkwasserbrunnen in Norddeutschland weisen bereits erhöhte Nitratbelastungen auf. Ein wesentlicher Verursacher der Grundwasserbelastung ist die Landwirtschaft. Insbesondere durch das übermäßige Ausbringen von Gülle gelangt mehr Nitrat in den Boden, als von der Vegetation aufgenommen werden kann. Das überschüssige Nitrat gelangt mit dem versickernden Niederschlagswasser in Flüsse, Seen und das Grundwasser.
Jersch: „Da die Bundesregierung trotz Aufforderungen durch die EU jahrelang untätig war, wurde ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet, dass zu Strafzahlungen in Millionenhöhe führen könnte. Um dies abzuwenden, wurde jetzt von der Bundesregierung eine neue Düngeverordnung erlassen und ein entsprechendes Gesetz vom Bundestag verabschiedet. Danach müssen ab 2018 Großbetriebe unter anderem sogenannte „Stoffstrombilanzen“ führen und bei der Düngung größere Abstände zu Gewässern einhalten. Außerdem müssen größere Lagerkapazitäten für die Gülle vorgehalten werden, damit auch lange Frostperioden überbrückt werden können.“
DIE LINKE begrüßt das Gesetz als Schritt in die richtige Richtung, gibt aber zu bedenken, dass die Maßnahmen nicht weit genug gehen. Es sei fraglich, ob bei einer Umsetzung der Verordnung die Anforderungen an den Gewässerschutz tatsächlich erreicht würden. Jersch: „Leider wurde die Chance vertan, mit der neuen Düngeverordnung Anreize für eine Abkehr von der besonders umweltschädlichen Massentierhaltung zu setzen.“ Volker Hutfils, Direktkandidat der LINKEN für den Landtagswahlkreis Lauenburg-Süd, ergänzt: „Das Thema geht uns alle an. Neben den gesundheitlichen Risiken durch belastetes Grundwasser, müssen wir auch davon ausgehen, dass unser Trinkwasser künftig deutlich teurer wird. Gerade vor diesem Hintergrund, sollten wir darauf drängen, dass bei der Neuverpachtung der kreiseigenen Domänen Auflagen gemacht werden, die deutlich über die Anforderungen der Düngeverordnung hinaus gehen.“