Keine Gebührenerhöhung für die OGS Sonnenhus in Schwarzenbek – Familien werden zur Kasse gebeten und Kinder zahlen den Preis

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Während am 1. August dieses Jahres der bereits 2021 beschlossene Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler*innen kommt, werden gleichzeitig die Eltern über eine mögliche „Gebührenanpassung“ (Gebührenerhöhung) für die Teilhabe an eben dieser Ganztagsbetreuung in Schwarzenbek informiert.

Die ehemalige Bildungsministerin Lambrecht kündigte den Beschluss auf Rechtsan-spruch als „großartige Nachricht für Familien an. … Wir sorgen dafür, dass alle Kinder gut ins Schulleben starten können und gleiche Chancen haben – unabhängig von der Herkunft oder dem Geldbeutel der Eltern. …

Wir schließen die Betreuungslücke, die nach der Kita oft in der Grundschule besteht. Unser Land wird familienfreundlicher.“

Die nun angekündigten Gebührenerhöhung geht aus unserer Sicht in eine komplett falsche Richtung. Während bereits Mieten, Lebensmittel, Energie und Schulmaterialien immer teurer werden, sollen nun auch Familien für einen Rechtsanspruch ihrer Kinder noch tiefer in die Tasche greifen.

Worum geht es?

Bisher waren unserer Kenntnis nach bspw. für die 5-tägige Betreuung der Grundschulkinder von 7.00 – 16.00 Uhr Euro 120,- fällig. Jetzt sollen Eltern für den Zeitraum von 8.00 – 16.00 Uhr Euro 135,00 zahlen. Wer den Frühdienst von 7.00 – 8.00 in Anspruch nehmen will/muss, zahlt zusätzlich noch einmal Euro 25,00. Damit zahlen Familien nunmehr für den Zeitraum von 7.00 – 16.00 Uhr insgesamt Euro 160,-. Das sind mal eben 25 % mehr als bisher.

Wer glaubt, dass diese Erhöhungen für alle Familien problemlos tragbar sind, hat den Bezug zur Lebensrealität vieler Menschen verloren. Besonders betroffen sind Alleinerziehende, Familien mit mehreren Kindern und Haushalte mit geringem Einkommen. Genau jene Menschen also, die ohnehin bereits den größten finanziellen Druck tragen. Daran ändern auch die Zuschüsse von je 15,- Euro bspw. für Bürgergeld- und Wohngeldempfänger*innen nichts.

Noch skandalöser ist die Situation bei der Ferienbetreuung.

Während der Schulzeit können Kinder aus einkommensschwachen Familien über das Bildungs- und Teilhabepaket ein Mittagessen erhalten. In den Ferien sollen nun dieselben Familien plötzlich selbst zahlen. Die Botschaft dahinter ist offensichtlich: Das Kind hat nur Anspruch auf Unterstützung, solange Unterricht stattfindet. In den Ferien scheint Armut politisch unsichtbar zu werden. Kinder essen aber nicht nur von Montag bis Freitag zwischen zwei Schulstunden. Kinder müssen auch in den Ferien versorgt werden.

Für drei Wochen Ferienbetreuung entstehen zusätzlich zu den erhöhten Betreuungskosten allein für das Mittagessen Mehrkosten in Höhe von:

bei einem Kind: 52,50 Euro,   bei zwei Kindern: 105,00 Euro,  bei drei Kindern: 157,50 Euro.

Für Familien, die jeden Monat rechnen müssen, ob das Geld bis zum Monatsende reicht, ist das eine weitere Belastung, die über Verzicht, Schulden oder Ausschluss entscheidet. Besonders absurd ist die Argumentation, Familien könnten dies einfach selbst tragen.

Die meisten Alleinerziehenden können darüber hinaus nicht sechs Wochen in den Sommerferien frei nehmen. Viele arbeiten im Schichtdienst, in Pflegeberufen, im Einzelhandel, in Kitas oder im Dienstleistungssektor. Sie halten unsere Gesellschaft am Laufen, und es wäre aus unserer Sicht ein politischer Skandal zu beschließen, dass für ein warmes Mittagessen ihrer Kinder kein Geld vorhanden ist.

Eine Gesellschaft zeigt ihren moralischen Zustand nicht zuletzt daran, wie sie mit den Schwächsten umgeht.

  • Wenn Kinder aus armen Familien in den Ferien schlechter gestellt werden als während der Schulzeit, dann ist das kein Verwaltungsproblem. Es ist ein politisches Versagen.

  • Wer Chancengleichheit predigt, darf die Entwicklung von Kindern nicht vom Einkommen ihrer Eltern abhängig machen.

  • Wer Familien fördern will, darf Betreuung nicht verteuern.

  • Wer Kinderarmut bekämpfen will, darf beim Mittagessen nicht sparen.

Wir fordern

* keine Gebührenerhöhung auf dem Rücken von Familien.

* kostenfreies Mittagessen für alle Bildungs-und-Teilhabe-berechtigten Kinder auch während der Ferienbetreuung.

* eine echte soziale Staffelung der OGS-Beiträge.

* eine kostenfreie Ganztagsbetreuung als Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge.

Wer bei Kindern spart, spart an der Zukunft. Wer bei armen Kindern spart, zerstört Chancen.