Mindestlohn, Arbeitnehmerfreizügigkeit und was sagt Karl Marx zum Wert der Arbeit

Offener Bildungsabend der Linkspartei (Kreisverband Hzgt. Lauenburg)

am 5. April 2011

um 19.00 Uhr in der Internationalen Begegnungsstätte Lohgerberei

Lohgerbergang in Mölln

Referent: Hartmut Obens

Die meisten schönen Dinge sind durch Arbeit entstanden, woraus von Rechts wegen folgen sollte, daß diese Dinge jenen gehören, die sie hergestellt haben. Aber es hat sich zu allen Zeiten so ergeben, daß die einen gearbeitet haben, und die anderen ohne zu arbeiten, genossen den größten Teil der Früchte. Das ist falsch und sollte nicht fortgesetzt werden (A. Lincoln, 1874).

Die Bewertung von individueller und gesellschaftlicher Arbeit ist in der Diskussion. Während die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn den Verkauf der Arbeitskraft als existenzsichernde Tätigkeit einschließt, gefährdet die ab 1. Mai diesen Jahres europaweit geltende Arbeitnehmerfreizügigkeit genau diesen Tatbestand, wenn diese nicht mit der gesetzlichen Verankerung eines Mindestlohnes verbunden wird. Daneben und noch kaum öffentlich wird das sog. bedingungslose bzw. emanzipatorische Grundeinkommen diskutiert.

Der Kreisvorstand Lauenburg der Linkspartei lädt alle Interessierten herzlich zu einem offenen Bildungsabend ein, um den angesprochenen Themenbereich kritisch zu beleuchten und die Konsequenzen für die Arbeitswelt auszuloten.

Vertieft wird die Auseinandersetzung mit dem Thema Mindestlohn unter Bezugnahme auf den Marxschen Lohnbegriff bzw. der Wertbestimmung der Arbeit.

Beim Thema Mindestlohn scheiden sich die Geistern. Mindestlohngegner argumentieren oft mit einem damit verbundenen Arbeitsplatzabbau. Neuere Studien, insbesondere aus den USA, entdecken jedoch für diesen Verdacht keine Indizien. Anhebungen von US-Mindestlöhnen von 1990 bis 2006 seien ohne Beschäftigungseffekt geblieben:

Die bislang aufwändigste Untersuchung von möglichen Beschäftigungseffekten durch angehobene Mindestlöhne in den USA ist zu einem eindeutigen Resultat gekommen: ‚Mindestlohn-Erhöhungen führen nicht zu kurz- oder langfristigen Jobverlusten bei Niedriglohntätigkeiten.‘ Das schreiben die Wissenschaftler Arindrajit Dube, T. William Lester und Michael Reich in der Novemberausgabe der ‚Review of Economics and Statistics‘.  (Böckler Impuls 01/2011).

Warum also tut sich die bundesdeutsche Politik so schwer mit dem Thema? Warum folgt die Bundesregierung nicht anderen europäischen Vorbildern, die bereits den gesetzlichen Mindestlohn eingeführt haben wie bspw. Großbritannien? Auch diese Fragen werden Thema des Bildungsabends sein.