Haushaltsrede zum Kreishaushalt 2013

Michael Schröder, Fraktionsvorsitzender der Kreistagsfraktion

Herr Kreispräsident

Sehr geehrte Damen und Herren,

Leider haben sich unsere Hoffnungen durch die neue Landesregierung wegen der Kommunalen Haushaltskonsolidierung nicht erfüllt. Die Anweisung des Innenministeriums an die Kommunen spricht eine klare Sprache: »Die Kommunen müssen daher ihre bereits eingeleiteten Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung vorrangig durch eine Begrenzung des Anstiegs der Aufwendungen im Ergebnisplan bzw. Begrenzung des Anstiegs der Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit Nachdruck fortsetzen. Mit dem Rücken an der Wand stehend haben die Kommunen nur die Chance, Unterstützung zu erhalten, wenn sie sich an die genannten Vorgaben halten. Das ist keine neue Politik, die aus den infrastrukturellen Schwächen des Landes Schleswig-Holsteins hinausführen und den Kommunen nicht hilft.

Wir werden bei  dieser Kürzungsorgie nicht mitspielen, es kann nur Verlierer geben. Die Folgen der Kürzungen im Bereich der Selbsthilfe sind gravierend.  Die  auf dem Prinzip von ehrenamtlicher Tätigkeit beruhenden Einrichtungen sowie deren Organisation und Koordinierung durch Kontaktstellen werden  so nicht weiter existieren können. In diesem gesellschaftlichen Bereich brechen ganz elementare Bereiche des sozialen Zusammenhalts weg. Gerade hier wäre es notwendig, Gelder, die woanders verschleudert wurden, hier sei erwähnt die WFL Kampagne, die Stiftung Herzogtum Lauenburg , hier möchte ich auf die kritischen Anmerkungen des Landesrechnungshofes hinweisen, und auch die viel zu geringen Pachteinnahmen der Domänen, die durch langfristige Verträge gebunden sind, zu Verfügung zu stellen.

Hinzukommen Einsparungen bei den Zuschüssen zur Förderung von Vereinen und Initiativen.

Aufgabenbereiche also, die zu den Kernbereichen einer  lebenswerten Kommune gehören. Sportvereine und Jugendeinrichtungen leisten eine wertvolle und notwendige Arbeit im präventiven und integrativen Bereich. Demzufolge sollten Ausgaben dafür eigentlich zur Pflichtaufgabe der Kommunen zählen und vom Bund – auch in finanzieller Hinsicht – entsprechend gewürdigt werden. Steigende Kosten, etwa für Heimunterbringungen sowie Transferleistungen als Folge eines Scheiterns in der beruflichen Entwicklung, könnten die Folge sein.

Es darf einfach nicht sein, dass wieder einmal unschuldige für eine verfehlte Politik herhalten müssen. Bezahlen müssen diejenigen, die die Krise auch verursacht haben.

Auch die Schließung des Wisentgeheges in Fredeburg können wir nicht mit tragen. Auf der einen Seite wird auch hier  viel Geld für Werbung des Tourismus ausgegeben, auf der anderen Seite wird alles getan um die Attraktivität unseres Kreises zu verschlechtern, das ist einfach nur Kontraproduktiv. Mir ist unbegreiflich warum nicht nach alternativen gesucht werden. Wie wäre es z.B. mit einem Spendenstock mit der Bitte für die Unterhaltung dieser seltenen Tiere zu spenden. Ein Versuch wär es wert. Oder hat man mit dem Gelände schon andere Pläne?

Die kommunalen Einnahmen decken die Ausgaben bei weitem nicht! Vom Land und insbesondere vom Bund wurden in den vergangenen Jahren den Kommunen immer mehr Aufgaben aufgebürdet, ohne sie aber dafür ausreichend finanziell auszustatten. Das Konnexitätsprinzip wird dabei systematisch verletzt. Leider liegt die Antwort unsere Anfrage zur Konnexität noch aus.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 14.02.2012 (Az. VGH N 3/11) zur Verfassungswidrigkeit des Finanzausgleichsgesetzes 2007 Hinweisen.

Dieses Urteil ist von herausragender Bedeutung, weil es zweifelfsrei deutlich macht, dass:

– ein Bundesland verpflichtet ist, seine Kommunen „angemessen“ mit Finanzmitteln auszustatten, so dass letzteren „… die Wahrnehmung freier, nicht kreditfinanzierter Selbstverwaltungsaufgaben …“ möglich bleibt,

– dass staatliche und kommunale Aufgaben grundsätzlich gleichwertig sind und deshalb zu einem symmetrischen Ausgleich gebracht werden müssen,

– dass kommunale Finanzmiseren vielfach durch Aufgabenübertragung seitens der Länder verursacht sind und eine rein mathematische Verteilungssymmetrie deshalb nach „verfassungsrechtlich gebotene[n] Wertungen“ zugunsten der Kommunen korrigiert werden muss;

– schließlich werden am Ende der Entscheidungsgründe die Verfassungsprinzipien ausformuliert, nach denen der kommunale Finanzausgleich rechtmäßigerweise durchzuführen ist.

Zwar betrifft das Urteil unmittelbar nur das Land Rheinland-Pfalz; das kommunale Selbstverwaltungsrecht ist jedoch im Grundgesetz und in allen Landesverfassungen gleichermaßen garantiert, so dass diese Prinzipien auf alle Länder übertragbar sind..

Notwendige Anstrengungen auf Bundesebene, höhere Einnahmen durch eine gerechtere Steuerpolitik zu erzielen – Stichwort Vermögenssteuer – bleiben aus. Dadurch könnten aber insbesondere notleidende Kommunen, wie der Kreis Herzogtum Lauenburg, erheblich entlastet werden.

Die Rettung des Euro darf nicht auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen werden. Denn wie können wir  Kürzungsmaßnahmen den Bürgerinnen und Bürgern im Kreis Herzogtum Lauenburg  noch vermitteln wenn auf der anderen Seite Gelder in schwindelerregender Höhe für die Folgen eines nicht mehr nachvollziehbaren Zockertums bereitgestellt werden?  Wie sollen wir Kommunalpolitiker erklären, dass uns aber für die Durchführung von kommunalen Aufgaben das Geld an allen Ecken und Enden fehlt?

Auch der  Verweis auf die Zukunft der Kinder und Enkel im Hinblick auf den Schuldenberg können wir so nicht gelten lassen. Alle Regierungsparteien haben in den letzten Jahren alles getan, damit die nachfolgende Generation keine so besonders gute Zukunft haben werden. Interessant ist doch, dass den Regierenden die nachfolgende Generation immer erst einfällt wenn es um mögliche Schulden oder um Kürzungen geht.

Wann Denken sie vorher daran?

Nicht Verschuldung gefährdet die Zukunft unserer Kinder, sondern wenn notwendige Zukunftsinvestitionen unterbleiben. Konsequenz ist  das Ausbleiben von öffentlichen Investitionen in Bildung, Soziales, Gesundheit, Umwelt oder in den Ausbau erneuerbarer Energien.

Das alles ist nicht durch eine Naturkatastrophe entstanden sondern durch ein falsche Politik, egal welche Koalitionen an der Regierung waren.

Lassen Sie es mich zum Abschluss noch einmal betonen: Als LINKE Fraktion lehnen wir die Bevormundung und die Zwangsbewirtschaftung des Kreises  durch die Landesregierung ab. Wir sehen es nicht ein, dass die Bürger im Kreis Herzogtum Lauenburg  mit seinem Geld und seiner Lebensqualität die Löcher stopfen soll, die eine katastrophale Fiskalpolitik, vor allem des Bundes, zugunsten von Unternehmen, Banken und Spekulanten gerissen hat. Unser Weg ist es, die soziale Verteilungsgerechtigkeit wieder herzustellen, dann sind diese Kürzungen unnötig. Daher werden wir dem geplanten Kürzungs- und Abgabenerhöhungspaket unsere Zustimmung nicht erteilen.

Unsere Schuldenbremse ist die Vermögenssteuer.