Kreistag stimmt für Konsolidierungshilfen

Michael Schröder, Fraktionsvorsitzender

Konsequenzen für die Bevölkerung bleiben im Dunkeln

Auf der letzten Kreistagssitzung wurden mit den Stimmen der CDU- und FDP- Fraktionen die Weichen zur Teilnahme an dem Landesprogramm zur Haushaltskonsolidierung gestellt. DIE LINKE Kreistagsfraktion scheiterte mit dem Antrag auf eine Expertenanhörung mit Bürgerbeteiligung zu den Auswirkungen dieses Gesetzes.  Somit bleiben mal wieder jene, die es am meisten Betrifft, nämlich alle Bürgerinnen und Bürger, über die Folgen dieses Beschlusses im Unklaren. Mit dem Gesetz hat sich die schwarz-gelbe Landesregierung ein Instrument geschaffen, um klamme Kommunen zu einer rigiden Kürzungspolitik zu zwingen. Finanzschwache Städte und Kreise sollen sich über 10 Jahre vertraglich dazu verpflichten, rigoros alle Haushaltsausgaben zusammenzustreichen, um Geld aus einem Hilfefonds zu erhalten. Wer sich weigert, geht leer aus.

Das Haushaltskonsolidierungskonzept ist überwiegend auf massive Einschnitte in der Ausgabenseite gerichtet. Aber auch auf der Einnahmeseite werden Einwohner und Einwohnerinnen über die vorgesehene Erhöhung der Grundsteuer A und B, der Hundesteuer sowie über eine Anhebung der Kreisumlage zur Kasse gebeten. Das ist nicht zukunftsweisend, nicht nachhaltig, sondern das Ende der kommunalen Selbstverwaltung. Die finanzielle Mindestausstattung einer Kommune müsste ausreichen, um nicht nur Pflichtaufgaben zu erfüllen, sondern darüber hinaus auch eigene Aufgaben in Angriff nehmen zu können. Insbesondere im Bereich der kommunalen Daseinsfürsorge gibt es schon jetzt gravierende Defizite, die das Gemeinwohl gefährden.

Der Kreis verpflichtet sich, unter Ausnutzung aller ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten, die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit wieder zu erlangen.

Das würde bedeuten:

Keine neuen und keine Ausweitung bestehender freiwilliger Aufgaben ohne Konsolidierungsmaßnahmen an anderer Stelle, Personal- und Sachkosten müssen ständig mit dem Ziel von Einsparungen überprüft werden. Die Anzahl, Einstufung und Eingruppierung der Beamtinnen und Beamte sowie der Tarifbeschäftigten ist auf das unabweisbare Maß zu beschränken. Nur notwendige Sachaufwendungen und –auszahlungen dürfen geleistet werden. Beitrage nach dem Kommunalabgabegesetz und dem Baugesetzbuch müssen voll ausgeschöpft werden.

DIE LINKE ist der Meinung, dass die finanzielle Mindestausstattung einer Kommune ausreichend sein muss, um nicht nur Pflichtaufgaben zu erfüllen, sondern darüber hinaus auch eigene Projekte in Angriff zu nehmen. Nur im letzteren Bereich findet kommunale Selbstverwaltung im eigentlichen Sinn ihr Betätigungsfeld. Es liegt in unserer Verantwortung dafür Sorge zu tragen. Nach unserer Auffassung verstößt die fortgesetzte finanzielle Unterversorgung der Kreise und Kommunen gegen das verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltungsrecht. Ein Antrag auf eine rechtliche Prüfung dieses Sachverhaltes wurde leider ebenfalls von einer Kreistagsmehrheit abgelehnt.

Interessant ist auch die Haltung von Grünen, SPD und FDP zu dem Gesetzespaket. Während Grüne und SPD im Kreistag gegen eine Inanspruchnahme der Konsolidierungshilfen gestimmt bzw. sich enthalten haben, stimmte man in Schwarzenbek dafür – bei der FDP war es genau umgekehrt. Schön, dass man sich wenigstens auf den Wankelmut dieser Parteien verlassen kann.