Flutopfern schnell und unbürokratisch helfen – Hochwasserfonds einrichten

DIE LINKE  im Bundestag

Flutopfern schnell und unbürokratisch helfen – Hochwasserfonds einrichten

Die Bundesregierung müsse jetzt handeln. DIE LINKE fordert, dass ein Hochwasserfonds in Höhe von zehn Milliarden Euro eingerichtet wird. Mehr dazu kann in dem Antrag nachgelesen werden.  

Schon in der nächsten Sitzungswoche, der letzten vor der Sommerpause des Bundestages, müssen Entscheidungen getroffen werden, sagte Bartsch. Der Betrag von zehn Milliarden Euro werde notwendig sein, um die Aufgaben zu bewältigen. Hier weiterlesen.

Gebührenfreie Hotline für Hochwasser-Geschädigte: 0800 1003711 – Betroffene erhalten Rat, insbesondere in Versicherungsfragen

Mit finanzieller Unterstützung des Bundesverbraucherministeriums richten die Verbraucherzentralen eine zentrale Hotline für Hochwasser-Opfer ein. Die gebührenfreie Hochwasser-Hotline ist ab Mittwoch, 12. Juni 2013, ab 9 Uhr unter der bundesweit gültigen Telefonnummer 0800 100 3711 montags bis freitags von 9 Uhr bis 16 Uhr erreichbar.

Info von Harald Thomé zur Nothilfe für Hochwasseropfer nach dem SGB II / SGB III / SGB XII

Da es die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, nicht für nötig empfindet Dienstanweisungen zum sozialrechtlichen Umgang mit dem Hochwassergeschädigten zu erlassen, im Gegenzug bei Beratungsstellen die Telefone mit dahingehenden Fragen nicht stillstehen, haben wir uns entschlossen die wichtigsten Eckpunkte zu sozialrechtlichen Ansprüchen von Hochwassergeschädigten aufzuzeigen. Mit diesem auf die Schnelle zusammengeschriebenen Papier soll versucht werden die wichtigsten Sozialleistungsansprüchen aufzuzeigen und somit die Not zumindest teilweise zu lindern.

Es ist zudem ein Leitfaden für die vielen Beratungsstellen und Anwaltskanzleien die jetzt für die Durchsetzung von sozialrechtlichen Ansprüchen der Geschädigten Sorge zu tragen haben. Vielleicht stößt es auch das eine oder andere Amt an, Ermessen im Sinne des Gesetztes zum Wohle der Antragsteller auszulegen. Das Hochwassernothilfepapier gibt es hier.

Bund übernimmt Sozialversicherungsbeiträge

Unbürokratisch und schnell will die Bundesregierung hochwassergeschädigten Betrieben helfen. Für Unternehmen, die unmittelbar vom Hochwasser betroffen sind, sollen drei Monate die Sozialversicherungsbeiträge übernommen werden.

Bereits jetzt gibt es Kurzarbeitergeld für Arbeitsausfälle, die durch das Hochwasser verursacht wurden. Gezahlt wird, sobald der Betrieb den Arbeitsausfall schriftlich bei der Agentur für Arbeit angezeigt hat. Mehr dazu hier.

Bund und Länder vereinbaren Fluthilfe von acht Milliarden Euro

Bund und Länder haben sich auf die Gründung eines nationalen Aufbaufonds für die Hochwassergebiete geeinigt. Die Hilfsmittel sollen ein Volumen von etwa acht  Milliarden Euro haben, sagte die thüringische Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) am Donnerstag in Berlin nach einem Treffen der Ministerpräsidenten. Die Regierungschefs verständigten sich demnach mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) darauf, dass Bund und Länder die Kosten jeweils zu Hälfte übernehmen. (AFP-Meldung)

Zusätzlich dokumentieren wir die Mitschrift eines Gesprächs der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und den Regierungschefs der Länder zu den nächsten Schritten zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe und ihrer Folgen durch die Bundesregierung.

Aktionsplan der KfW

Die KfW hilft den Opfern der Flutkatastrophe. Die Bank stellt privaten Haushalten, Unternehmen und Kommunen Kredite in einem Gesamtvolumen von zunächst 100 Millionen Euro zu besonders günstigen Konditionen zur Verfügung. Zusätzlich erklärt sich die KfW dazu bereit, bei Bedarf die Förderbanken betroffener Bundesländer preiswert zu refinanzieren. Die Hilfsleistungen sind Teil eines Zehn-Punkte-Programms, das die Bundesregierung angekündigt hat. Hier dazu mehr.

ver.di unterstützt Mitglieder mit Soforthilfe zur Flutkatastrophe

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) unterstützt mit einer finanziellen Soforthilfe Mitglieder bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Hochwasserkatastrophe. ver.di-Mitglieder, die von Flutschäden betroffen sind, können bei ihrem zuständigen ver.di-Bezirk eine Einmalzahlung erhalten. Je nach Schadenshöhe erhalten die betroffenen Mitglieder zwischen 500 Euro und 1.000 Euro. Die Zahlung erfolgt auf entsprechenden Nachweis. Mehr dazu auf der Webseite von ver.di.

 

Schleswig-Holstein

Die Landesregierung stellt zur Unterstützung der durch die Folgen des Hochwassers in Not geratenen Menschen eine Soforthilfe in Höhe von einer Million Euro zur Verfügung. Das beschloss das Kabinett am 11. Juni 2013. „Das wichtigste ist, dass wir jetzt den Menschen helfen, die unmittelbar von der Flut betroffen sind. Die Landesregierung hat einen Hilfsfonds eingerichtet, aus dem wir Sofortmaßnahmen für besondere Härtefälle fördern. Ihnen muss schnell und unbürokratisch geholfen werden“, sagte Ministerpräsident Torsten Albig. Das Kabinett setze außerdem auf die angekündigte Unterstützung des Bundes. „Es ist wichtig, dass Bund und Länder hier gemeinsam die Lasten tragen“, sagte Innenminister Andreas Breitner. Sein Haus werde die entsprechenden Verhandlungen führen. Hier kann die Pressemitteilung zur Kabinettsitzung eingesehen werden.