Steuer-Gerechtigkeit – Unten senken, oben erhöhen. Weg mit dem Steuerbauch!

Wer durchschnittliches oder geringes Einkommen verdient, wird im Verhältnis zu stark belastet: Schaut man sich die Kurve über den Verlauf der Einkommensteuer an, dann steigt diese zunächst schnell an. Bei 13.500 Euro zu versteuerndem Einkommen macht sie einen Knick. Von da an geht es langsamer bergauf. Die durch den Knick verursachte Ausbeulung des Tarifverlaufs wird »Steuerbauch « oder »Mittelstandsbauch« genannt. Die Steuerlast steigt mit steigendem Einkommen nicht gleichmäßig. Und es besteht die Gefahr der »kalten Progression«: Geringe Lohnerhöhungen können schneller dazu führen, dass der Reallohn sinkt – weil der Tarifverlauf der Einkommensteuer so steil ansteigt.

DIE LINKE will niedrige und mittlere Einkommen bei der Einkommensteuer entlasten. Deshalb fordern wir eine Anhebung des Grundfreibetrags: Bis 9.300 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr sollen keine Steuern gezahlt werden müssen (derzeitiger Grundfreibetrag: 8.130 Euro). Das zu versteuernde Einkommen ist nicht das Bruttoeinkommen: Freibeträge, Werbungskosten und Sonderausgaben werden abgezogen. Diese fallen unterschiedlich aus, je nachdem, ob jemand z.B. abhängig beschäftigt oder selbständig ist. Beispielsweise werden vom Bruttolohn abhängig Beschäftigter der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und die abzugsfähigen Beiträge zu Renten-, Pflege- und Krankenversicherung u.a. abgezogen.

Wir wollen den Steuerbauch abschaffen, indem wir den Tarifverlauf durchgehend gerade, ohne Knick ansteigen lassen. Damit werden alle Steuerpflichtigen bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 68.650 Euro entlastet. Denn es profitieren davon nicht nur die Menschen, deren Einkommen im unteren Segment liegen. Auch höhere Einkommen werden entlastet, denn für ihr Einkommen bis zu 42.000 Euro zahlen sie weniger Steuern, auch wenn sie insgesamt mehr einnehmen. So werden z.B. erst Beschäftigte, deren Bruttolohn über 77.000 Euro liegt (Single), stärker belastet. So stärken wir die unteren und mittleren Einkommen. Und belasten die oberen durch einen Spitzensteuersatz von 53 Prozent ab 65.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und einer Reichensteuer für Einkommen ab einer Million – mit 75 Prozent.