Für ein gerechtes und soziales Europa
DGB und DIE LINKE sind sich einig: Sozialer Fortschritt soll als Ziel der Europäischen Union festgeschrieben und das Recht auf gleichen Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit am gleichen Ort verwirklicht werden. Gemeinsam mit den Vorsitzenden von DGB und ver.di, Michael Sommer und Frank Bsirske, präsentieren die Vorsitzenden von Partei und Bundestagsfraktion DIE LINKE, Lothar Bisky, Oskar Lafontaine und Gregor Gysi, am 2. Juni in Berlin eine gemeinsame Erklärung:
2. JUNI 2009
Für ein gerechtes und soziales Europa
DGB und DIE LINKE sind sich einig: Sozialer Fortschritt soll als Ziel der Europäischen Union festgeschreiben und das Recht auf gleichen Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit am gleichen Ort verwirklicht werden. Gemeinsam mit den Vorsitzenden von DGB und ver.di, Michael Sommer und Frank Bsirske, stellen die Vorsitzenden von Partei und Bundestagsfraktion DIE LINKE, Lothar Bisky, Oskar Lafontaine und Gregor Gysi, am 2. Juni in Berlin eine gemeinsame Erklärung vor.
Gemeinsame Erklärung des DGB und der Partei DIE LINKE
DIE LINKE und der DGB treten für ein gerechtes und soziales Europa ein.
Einige aktuelle Entwicklungen in der Europäischen Union erfüllen uns mit Sorge. Die sozialen Grundrechte sind gefährdet. Unter Verweis auf die Freiheit des Marktes werden zentrale Grundrechte wie das Streikrecht und die Tarifautonomie eingeschränkt. Ebenso wird das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in Frage gestellt. Dies ist für uns inakzeptabel.
Wir wollen eine Europäische Union ohne Ausgrenzung und Armut, ohne soziale Spaltung, eine EU, in der gut entlohnte und sozial abgesicherte Arbeit und ein Leben in Würde für alle gesichert sind. Wir stehen für die Gestaltung des Europäischen Sozialmodells nach sozialstaatlichen Grundsätzen.
1. Den sozialen Fortschritt als Ziel der Europäischen Union festschreiben
DIE LINKE und der DGB kritisieren die jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)(Viking, Laval, Rüffert, Kommission ./. Luxemburg), da sie die Freiheit von Unternehmen über die sozialen Grundrechte stellen. Der EuGH schränkte das Streikrecht (Urteile „Viking“ und „Laval“) ein, erklärte die Anforderungen der Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen für rechtswidrig („Rüffert“-Urteil) und setzte elementares Arbeitsrecht in Luxemburg außer Kraft. All diese Urteile beschränken die Rechte der entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die in der Entsenderichtlinie festgelegten Rechte.
DIE LINKE und der DGB wollen dagegen die sozialen und politischen Grundrechte gestärkt wissen. Um das Gleichgewicht zwischen Binnenmarktfreiheiten und sozialen Grundrechten wieder herzustellen, müssen die Europäischen Verträge durch eine soziale Fortschrittsklausel ergänzt werden. Damit soll der Vorrang der sozialen Grundrechte vor den Binnenmarktfreiheiten gewährt werden. Wirtschaftliche Freiheiten wie die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit dürfen keinen Vorrang vor sozialen Rechten und Prinzipien erhalten. Dies muss auch für die Freiheit des Waren- und Kapitalverkehrs sowie für die Wettbewerbsbestimmungen gelten. In den Verträgen muss auch verbindlich festgelegt werden, dass die EU nicht nur dem wirtschaftlichen, sondern auch dem sozialen Fortschritt verpflichtet ist. Als Sofortmaßnahme fordern wir den Europäischen Rat auf, sich in einer Erklärung zum Sozialen Fortschritt und zum Vorrang der sozialen Grundrechte zu bekennen.
2. Das Recht auf „Gleichen Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ verwirklichen
Für DIE LINKE und den DGB gehört „Gleicher Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ zu den Grundprinzipien des sozialen Europas. Dieses Prinzip wurde durch die jüngste Auslegung der Entsenderichtlinie als „Maximalrichtlinie“ in Frage gestellt. DIE LINKE und der DGB setzen sich für eine Revision bzw. Klarstellung der Entsenderichtlinie mit dem Ziel, dass die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen entsandter Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen – bei Anwendung des Günstigkeitsprinzips – zweifelsfrei und umfassend dem Arbeits- und Tarifrecht am Leistungsort folgen.
Den Mitgliedstaaten muss eindeutig ermöglicht werden, über Mindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen hinausgehende höhere Schutzstandards auf entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzuwenden. Den Mitgliedstaaten und Sozialpartnern muss es gestattet sein, Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der Grundlage ihrer historisch gewachsenen Tarifsysteme – auch durch Vergabe- bzw. Tariftreuegesetze – verbindlich festzulegen, zu kontrollieren und durchzusetzen.
DIE LINKE und der DGB fordern den Rat der Beschäftigungs- und Sozialminister auf, eine Erklärung abzugeben, dass eine Auslegung der Entsenderichtlinie als „Maximalrichtlinie“ dem Willen des Gesetzgebers widerspricht und auch mit den sozialpolitischen Grundsatzbestimmungen des Art. 2 EGV (hohes Maß an sozialem Schutz) und des Artikel 136 EGV (Harmonisierung im Wege des Fortschritts) nicht vereinbar ist.
3. Gemeinsam für den sozialen Fortschritt – in Europa und in Deutschland
Die Garantie der sozialen Grundrechte ist nach Auffassung der LINKEN und dem DGB die zentrale Aufgabe des EU-Parlaments in der kommenden Legislaturperiode auf dem Weg zu einem sozialen Europa. Zugleich ist sie der zentrale Maßstab, an dem sich die Kommission und jedes ihrer Mitglieder messen lassen müssen.
Die Abgeordneten der LINKEN im Europäischen Parlament werden der Wahl der neuen EU-Kommission und ihres Präsidenten nur zustimmen, wenn der Präsident und die neuen Kommissionsmitglieder sich für die Verankerung einer sozialen Forschrittsklausel in den EU-Verträgen und für eine Revision bzw. Klarstellung der Entsenderichtlinie aussprechen.
DIE LINKE wird sich als ersten Schritt auf nationaler und europäischer Ebene mit eigenen Initiativen dafür einsetzen, dass der Europäische Rat schnellstmöglich eine Erklärung zum sozialen Fortschritt und zum Vorrang der sozialen Grundrechte auf den Weg bringt, zusammen mit allen wichtigen Akteuren.
Zur Unterstützung des sozialen Fortschritts in Europa wird DIE LINKE im Bund und in den Bundesländern ihre Politik für soziale Gerechtigkeit und starke Arbeitnehmerrechte fortsetzen. Die Verankerung der Tariftreue in Vergabegesetzen gehört ebenso dazu wie die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, die Aufnahme aller Branchen in das Arbeitnehmerentsendegesetz und der gesetzliche Mindestlohn.
Der soziale Fortschritt in Europa ist eine dauerhafte Aufgabe. An ihrer Verwirklichung wollen DIE LINKE und der DGB arbeiten. Die LINKE wird dazu in den kommenden Monaten Vorschläge zur Verankerung der sozialen Fortschrittsklausel in den EU-Verträgen sowie einer sozial fortschrittlichen Korrektur des Entsenderechts erarbeiten. Dafür braucht es politische Mehrheiten in Deutschland und der Europäischen Union. Hierfür werden sich DIE LINKE und der DGB stark machen.