Keine Öffnung des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein

Michael Schröder – Fraktionsvorsitzender der Kreistagsfraktion

DIE LINKE spricht sich gegen die von der Landesregierung geplante Änderung des Sparkassengesetzes mit der Möglichkeit der Bildung von Stammkapital bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen und der Übertragung auf Dritte aus. Da dies einer schleichenden Privatisierung gleichkommen würde, fordern wir die Landesregierung und die Regierung tragenden Landtagsfraktionen auf, keine Öffnung des Sparkassengesetzes vorzunehmen.

Der Griff nach den Sparkassen ist keineswegs neu. Laut Presseberichten (Hamburger Abendblatt) ist unter anderem die HASPA bereits seit 2003 dabei Pläne zu schmieden. Die Neustrukturierung der HASPA soll sie strategisch besser aufstellen und die Expansion nach Schleswig-Holstein ermöglichen. Spekuliert wird auf eine kommende Fusionswelle der Sparkassen. Ausdrücklich erwähnt werden die Sparkassen Pinneberg und Segeberg, sowie Stormarn und Lauenburg. “Die Haspa könnte dann zu Hilfe eilen und auf diese Weise über Hamburgs Grenzen hinaus expandieren”. Die HASPA ist eine Aktiengesellschaft, deren Alleinaktionärin die HASPA Finanzholding ist. “Als freie, privatrechtlich organisierte Sparkasse bleibt die Haspa unabhängig, sie bestimmt auch weiterhin eigenständig über ihre Geschäftspolitik”, heißt es im Unternehmensporträt der Finanzholding ausdrücklich.

An der bewährten Struktur der öffentlich-rechtlichen verfassten Sparkasse als Träger der Aufgabe der verantwortlichen Finanzdienstleistungen in den zuständigen Gebietskörperschaften, der wirtschaftlichen Stabilität, der Arbeitsplatzsicherung und der wirtschaftlichen Entwicklung darf nicht zu Gunsten einer gewinn- und ausschüttungsorientierten Bankenlandschaft gerüttelt werden.

Selbst der Vorstandschef der Sparkasse Holstein Martin Lüdiger spricht sich gegen jede Veränderung des Sparkassengesetztes aus, die Dritten eine Beteiligung ermöglicht. Es würden Strukturen entstehen, die die Beziehung der Sparkassen zu ihrer Region schwächen. (Handelsblatt) Der Bestand der Sparkasse, wie wir sie bisher kannten, ist dann mehr als gefährdet. Ein kundenfreundliches Institut vor Ort, das nicht auf eine Gewinnmaximierung um jeden Preis ausgerichtet ist und seinen Beitrag zum regionalen, gesellschaftlichen Leben leistet, würde dann bald der Vergangenheit angehören.

Im Gegensatz zu den kommunalen Sparkassen, wie der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg, die als Anstalten des öffentlichen Rechts organisiert sind, haben die so genannten „freien“ Sparkassen eine völlig andere Rechtsform. Diesen freien Sparkassen fehlt u. a. die kommunale Bindung und die Gewinnausschüttungsverpflichtung an die Kommunen.

Europaweit gibt es seit Jahren Bestrebungen von Großbanken, die geschützte Rechtsform der deutschen Sparkassen zu zerstören, um den Weg frei für den Einstieg und die „Ausschöpfung“ des vermeintlich „brach liegenden Potentials“ zu machen.

Wir werden nicht zulassen, dass die öffentlichen Sparkassen zerstört werden.

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