Steinmeier gegen Seehofer – der verlogene Schaukampf

Carsten Friederichs, Kreissprecher

Alle wissen es, auch CDU, CSU und SPD : Es gibt keine Belege für eine „europäische Armutszuwanderung“, auch nicht aus Bulgarien und Rumänien nach Deutschland!

Das kann man nachlesen beim „Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung“ (IAB)  Da heißt es in der Kurzbeschreibung der dort veröffentlichten Studie: „Die Zahlen zur Beschäftigung und zum Leistungsbezug rechtfertigen es gegenwärtig nicht, die Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien pauschal als „Armutszuwanderung“ zu qualifizieren.“ Und das,

weil nur ein ganz geringer Teil der Zuwanderer Unterstützung bezieht.

http://doku.iab.de/aktuell/2013/aktueller_bericht_1305.pdf   

Wenn nun aber Herr Seehofer für die CSU weiter vehement die Bekämpfung der nicht existenten Armutszuwanderung fordert, Herr Steinbrück für die SPD aber sagt, der habe „keine Ahnung von Europa“, fischt dann nur Herr Seehofer am rechten Rand der Gesellschaft

nach Unterstützern, und die SPD und Außenminister Steinmeier sind auf der „guten Seite“, der linken Seite?  Ja, schön wäre es! Aber, wie das so ist mit der SPD, sie will immer in die „Mitte“ und gerät dabei leider immer weiter nach rechts!

 So war es auch diesmal und so hat auch sie völlig freiwillig den Koalitionsvertrag gezeichnet,

 der drastische Maßnahmen zur Beseitigung des Phantoms „Armutszuwanderung“ vorsieht…

Koalitionsvertrag CDU/CSU-SPD Seite 108:

„Armutswanderung innerhalb der EU – Akzeptanz der Freizügigkeit erhalten

Wir wollen die Akzeptanz für die Freizügigkeit in der EU erhalten. Wir werden deshalb der ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch EU-Bürger entgegenwirken… Wir wollen im nationalen Recht und im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben durch Änderungen erreichen, dass Anreize für Migration in die sozialen Sicherungssysteme verringert werden. Dafür sind ein konsequenter Verwaltungsvollzug, die Bekämpfung von Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit, eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Zoll und Behörden vor Ort, ein besserer behördlicher Datenaustausch, die Ermöglichung von befristeten Wiedereinreisesperren sowie aufsuchende Beratung notwendig. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sollen Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsausschlüsse in der Grundsicherung für Arbeitsuchende präzisiert werden. ..Die Armutswanderung führt in einzelnen großstädtisch geprägten Kommunen zu erheblichen sozialen Problemlagen bei der Integration, Existenzsicherung, Unterbringung und Gesundheitsversorgung. Wir erkennen die Belastung der Kommunen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben an.“  (Hervorhebungen vom Autor)

Wir wollen ein anderes Europa, ein Europa für die Menschen, ein sozial gerechtes, freizügiges und solidarisches Europa Dafür werden wir in den Europawahlkampf gehen!