2. Mai 2020Ab Montag, 04. Mai 2020 gelten im Kreis Herzogtum Lauenburg wie im übrigen Land neue Regelungen zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2. Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat den Landeserlass mit seiner jetzt 14. Allgemeinverfügung zur SARS-CoV-2 (PDF) umgesetzt.

Ab Montag gelten damit folgende Lockerungen:

  1. Campingplätze dürfen wieder zum Dauercamping genutzt werden, allerdings nicht als Quarantänequartier. Die Gemeinschaftseinrichtungen auf Campingplätzen müssen jedoch weiterhin geschlossen gehalten werden. Von Dauercamping wird ab einer Mietzeit für einen Campingstellplatz von fünf Monaten ausgegangen.
  2. Die Einreise aus anderen Bundesländern für Zweitwohnungsbesitzer und zum Dauercamping wird landesweit wieder gestattet. Auch das Aufsuchen bestimmter wieder geöffneter Freizeiteinrichtungen, wie Sportboothäfen, Spielplätze oder Museen, aus anderen Bundesländern ist wieder erlaubt.
  3. Friseure, Nagelstudios und Fußpflege können wieder öffnen sofern ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegt. Tattoostudios und Betriebe der Gesichtskosmetik bleiben weiterhin geschlossen.
  4. Gottesdienste und andere religiöse Versammlungen sind unter Auflagen gestattet
  5. Das Betretungsverbot für Schulen und Kindertageseinrichtungen wird gelockert, ein Bringen und Abholen kann durch eine Begleitperson nun auch wieder direkt in bzw. aus der Einrichtung erfolgen.

Mit Stand von Donnerstagabend, 30.04.2020 gibt es im Kreis Herzogtum Lauenburg 262 labordiagnostisch bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 226 davon sind nach Berechnung des Gesundheitsamtes bereits wieder genesen. Die Zahl der an Covid-19 Verstorbenen hat sich im Kreis Herzogtum Lauenburg auf 11 Menschen erhöht, in der Nacht auf Donnerstag verstarben zwei Personen aus einem Pflegeheim in Lauenburg an der Elbe in Folge ihrer Erkrankung. Von 35 Bewohnern im betroffenen Pflegeheim haben sich nach derzeitigem Stand 11 mit dem SARS-CoV-2-Erreger angesteckt, 5 von ihnen verstarben in Folge der Infektion, 4 befinden sich zur Behandlung in einer Klinik.

Alle Informationen des Kreises Herzogtum Lauenburg zum Thema SARS-CoV-2 unter www.kreis-rz.de/corona.

30. April 2020 | Kreismuseen und Kreisarchiv ab kommender Woche wieder geöffnet · Die Kreismuseen in Ratzeburg am Domhof öffnen ab dem 5. Mai 2020 wieder ihre Häuser, unter Beachtung der hygienischen Vorgaben der Landesregierung.

Im A. Paul Weber-Museum wird die neue Ausstellung „Endlich Freizeit!“ mit amüsanten Werken von A. Paul Weber zu sehen sein. Die für den 25. Mai 2020 im Kreismuseum geplante Ausstellung „Frühe Berufsfotografie im Kreis Herzogtum Lauenburg“ wird auf das nächste Jahr verschoben. Die mit der Ausstellung verbundenen geplanten Vorträge und Veranstaltungen können unter „Corona-Bedingungen“ nicht durchgeführt werden.
Ebenfalls ab dem 05. Mai 2020 besteht wieder die Möglichkeit, im Lesesaal des Kreisarchivs Herzogtum Lauenburg Am Markt 10 in Ratzeburg Archivalien einzusehen. Dafür ist bis auf Weiteres die Vereinbarung eines Termins nötig, da aufgrund der räumlichen Enge immer nur eine Person in den Lesesaal darf.
Die Öffnung des Lesesaals ist vor allem für dringende und wichtige Anliegen gedacht, Anfragen per E-Mail oder Telefon können wie gewohnt weiterhin an das Kreisarchiv gestellt werden.
Besucherinnen und Besucher mit akuten Krankheitssymptomen dürfen das Kreisarchiv nicht persönlich aufsuchen, alle anderen müssen sich während ihres Besuches an die Hygiene- und Abstandsvorschriften halten.
Terminanfragen unter genauer Angabe des Anliegens und Anfragen per E-Mail an dr.muehrenberg@kreis-rz.de oder per Telefon unter 04541 888-247.

29. April 2020Gemeinsame Erklärung der hauptamtlichen Bürgermeisterin und Bürgermeister sowie der Amtsleiterin und der Amtsleiter im Kreis Herzogtum Lauenburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

„Mit dem Inkrafttreten einer sogenannten „Maskenpflicht“ im ÖPNV und in den Geschäften hat das Land auf Situationen reagiert, in denen der Mindest-Sicherheitsabstand von 1,50m zwischen Personen nicht eingehalten werden kann. Der Sicherheitsabstand ist erforderlich, um das Risiko von Tröpfcheninfektionen und damit das Risiko einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus zu reduzieren.

Die Leiterinnen und Leiter der Rathäuser/Stadthäuser, Amtsverwaltungen und der Kreisverwaltung bitten alle Bürgerinnen und Bürger deshalb beim Betreten der Amtsräume ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Hintergrund ist, dass auch in den Verwaltungen im Kreis Herzogtum Lauenburg der Sicherheitsabstand nicht immer und überall gewährleistet werden kann und „Schalter“, die zwischen Mitarbeiter und Besuchern aufgebaut werden können, nur teilweise zur Verfügung stehen. Überwiegend haben die Behördenleitungen in den Rathäusern/Stadthäusern und Amtsverwaltungen deshalb in jedem Fall eine Maskenpflicht angeordnet.

Alle Stadt- und Amtsverwaltungen sowie die Kreisverwaltung sind nach Terminvereinbarung für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Genaue Informationen zu den Dienstleistungen sowie Kontaktmöglichkeiten per Telefon und Mail finden sich auf den jeweiligen Internetseiten.“

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Tobias Frohnert

23. April 2020 | Neue Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zur Sonntagsöffnung · 13. Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zu SARS-CoV-2 als PDF

19. April 2020 | „Ab Montag, 20.04.2020 gelten mit der 12. Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zu SARS-CoV-2 auch im Kreis Herzogtum Lauenburg die neuen, teilweise erleichterten Regelungen zur Vermeidung von Infektionen mit dem Corona-Virus.

Nachdem in der Landesverordnung von Samstag unter anderem die Öffnung von Geschäften mit bis 800 m² Verkaufsfläche gestattet wird, regelt die Allgemeinverfügung des Kreises vor allen Dingen die Erweiterung der Notbetreuung in den Schulen bis zur Klassenstufe 6 und in den Kindertageseinrichtungen generell für Kinder von Alleinerziehenden und für Kinder von Eltern, bei denen ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastrukturen arbeitet. Voraussetzung für die Notfallbetreuung ist allerdings, dass eine anderweitige Alternativbetreuung nicht zur Verfügung steht. Dies kann z.B. bei Kurzarbeitsregelungen oder einem ohnehin zuhause befindlichen Elternteil der Fall sein. Zudem sind die Betretungsregelungen für Schulen angesichts der beginnenden Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen angepasst worden.

Eine Übersicht zu Fragen, was nunmehr gestattet
und was untersagt ist, findet sich weiterhin unter www.kreis-rz.de/corona.“

15. April 2020 | Die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona Virus verändern ganz erheblich den familiären Alltag und sind für jeden Haushalt, vor allem mit Kindern, eine erhebliche Herausforderung. Familien verbringen in der jetzigen Zeit teilweise sehr viel Zeit auf engem Raum miteinander. Das kann zuweilen schön sein, aber auch zu Überforderung führen.

Das Zurückziehen aus Konfliktsituationen gelingt derzeit, vor allem in Familien in häuslicher Isolation, kaum noch. Kinder können nicht mehr so einfach „zum Abkühlen“ nach draußen geschickt werden, wenn z.B. Geschwisterkonflikte eskalieren. Insbesondere in den Städten haben Kinder weniger Bewegungsmöglichkeiten.  Ablenkung und Forderung durch Bildungseinrichtungen sind weggefallen. Auch viele Eltern sind derzeit durch finanzielle Sorgen und Zukunftsunsicherheit einer Stresssituation ausgesetzt, für die noch kein Ende absehbar ist.

In dieser angespannten Situation ohne echte Rückzugsmöglichkeiten steigt die Chance, dass es in eingen Familien zu emotionalem Kontrollverlust und Gewalt kommen kann.

Die Fachkräfte des Jugendamtes Kreis Herzogtum Lauenburg geben Eltern und Kindern folgende Tipps, um in dieser besonderen Zeit die Nerven zu schonen:

  1. Streit und Konflikte sind völlig normal wenn wir mit den Menschen, die wir lieben, unfreiwillig und ungeplant viel Zeit auf engem Raum verbringen. Das geht nicht nur Ihnen so!
  2. Pflegen Sie telefonisch oder digital weiter Ihre sozialen Kontakte außerhalb der Familie und lassen Sie das auch Ihre Kinder tun.
  3. Versuchen Sie, soweit möglich, gewohnte Alltagsroutinen und -zeiten, weiter zu pflegen.
  4. Planen Sie nach Möglichkeit Zeit für sich selbst ein. Insbesondere Erziehungsverantwortliche brauchen Rückzugszeiten, in denen sie für sich sein können und dabei nicht gestört werden. Hierzu kann auch kontrollierter, kindgerechter Medienkonsum genutzt werden (zu empfehlen sind hier kindgerechte Sender und Programme, wie z.B. KIKA oder Kinderradio NDR Info). Es müssen keine langen Zeiträume sein, täglich sollte aber eine halbe Stunde Rückzugsmöglichkeit für jedes Familienmitglied organisiert werden.
  5. Bewahren Sie Nerven! Steigt der Stresspegel oder Ihr Ärger über eine Situation.
  • Seien Sie achtsam mit sich selbst, dann merken Sie, wenn ihr Stresspegel oder innerer Ärger ansteigt. – verlassen Sie die Stresssituation, gehen Sie aus dem Kontakt, gehen Sie wenn möglich in einen anderen Raum.
  • öffnen Sie ein Fenster und atmen Sie ein paarmal tief ein und aus. Zählen Sie langsam von 10 abwärts, denken Sie dabei an etwas Schönes oder legen Sie sich für solche Situationen einen Satz zurecht, der Sie beruhigt und den Sie sich laut oder innerlich sagen, während Sie tief ein und ausatmen (z.B. „Ich beruhige mich jetzt. Ich werde das schaffen. Wenn ich wieder ruhig bin, finden wir eine Lösung“).
  • Wenn möglich, gehen Sie unter Einhaltung der Infektionsschutzvorgaben getrennt oder gemeinsam an die frische Luft.
  • Telefonieren Sie mit einer Person ihres Vertrauens.
  • Nutzen Sie telefonische Beratungsangebote (Siehe Kasten)
  • Sprechen Sie mit Ihren Kindern, Ihrem Partner*Partnerin, wenn Sie sich wieder beruhigt haben. Entschuldigen Sie sich falls Sie sich im Ton vergriffen haben und besprechen Sie gemeinsam, was zu der Eskalation geführt hat und welche Regeln vereinbart werden können, um vorzubeugen.
  • Rücken Sie regelmäßig in den Fokus, was trotz der besonderen Umstände gut läuft. Sprechen Sie sich gegenseitig Anerkennung dafür aus, wie achtsam Sie miteinander umgehen.